Montag, 19. Juli 2010

Foto - Veröffentlichung & Persönlichkeitsrechte

Das Urteil vom 28.05.2010 des Landgerichtes Hamburg, welches einem Brautpaar 2.500 € pro Person zugesprochen hat, weil der Fotograf deren Hochzeitsbilder ohne Einverständnis für Werbezwecke verwendet hat, nehme ich zum Anlass hier einmal aufzuführen, wie die Bilder hier in meinen Blog, in meine Mappe und / oder auf meine Webseite gelangen.

Denn bei Junge Fotografie - Nina Hüttmann geht nichts ohne das ausdrücklich und schriftliche Einverständnis meiner Kunden!

Die Entscheidung sich professionell fotografieren zu lassen erfordert nun einmal auch ein entsprechendes Vertrauensverhältnis zum Fotografen, welches auch im Nachhinein nicht in dieser Form verletzt werden sollte. Aus diesem Grunde hat
für mich als Fotografin die Wahrung der Persönlichkeitsrechte meiner Kunden höchste Priorität.

Immer mal wieder frage ich nach Abschluss meiner Jobs nach der Erlaubnis die Bilder für eigene Repräsentationszwecke verwenden zu dürfen. Der Verwendungszweck der Bilder ist dabei klar definiert und kann vom Kunden je nach Wunsch noch eingeschränkt werden. Die Entscheidung ob er der Veröffentlichung / Verwendung zustimmt oder nicht unterliegt dabei ganz allein dem Kunden! Der Verkauf der Bilder an Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Nina Hüttmann
Portraitfotografie Hamburg


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Artikel zum Urteil: LG Hamburg: 2.500 EUR Schadensersatz für nicht genemigte Veröffentlichung von Hochzeitsfotos
Quelle: Dr. Damm & Partner (Rechtsanwälte)